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Sie möchten in Österreich arbeiten? |
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Hier finden Sie einige Punkte, die Sie bei Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses in Österreich beachten müssen: |
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Sie sind arbeitslos? |
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1. Abmeldung bei der Agentur für Arbeit mittels Formular "Veränderungsmitteilung" 2. Anträge für finanzielle Unterstützungen vor der Arbeitsaufnahme stellen (z.B. Trennungskostenbeihilfe, Fahrkostenzuschuss ..) |
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Krankenkasse |
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1. Sie sind mit Beginn Ihres Arbeitsvertrages bei der Salzburger Gebietskrankenkasse versichert. 2. Die Salzburger Gebietskrankenkasse übermittelt Ihnen Ihre Versicherungsnummer und den Auslandskrankenschein "E 106" für Arztbesuche in Österreich. 3. Ihre deutsche Krankenkasse übermittelt Ihnen automatisch eine neue Chipkarte für Arztbesuche in Deutschland.Sie selbst müssen aber der Salzburger GKK mitteilen, bei welcher deutschen Kasse die versichert sind. 4. Mitversicherte Kinder und Ehepartner erhalten diese neue Chipkarte ebenfalls, wenn sie diese bei ihrer deutschen Kasse anfordern. |
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Lohnsteuerjahresausgleich |
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1. Dieser wird per Internet, Steuerberater oder mit angeforderten Formularen am Finanzamt Salzburg eingereicht. 2. Ihre Lohnsteuerkarte gilt nur für deutsche Arbeitsverhältnisse. |
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Grundsätzliches zum Thema Lohnverrechnung |
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Ihr österreichischer Arbeitgeber führt Ihre Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherungsbeiträge sowie die Lohnsteuer von Ihrem Brutto-Entgelt an die dortigen Kassen ab. Durch den Arbeitgeber sind Sie im Ausland auch gegen Arbeitsunfälle abgesichert. Ihr Netto-Entgelt wird vom Arbeitgeber auf Ihr heimisches Konto überwiesen.
Sollten Sie wieder arbeitslos werden, melden Sie dies beim zuständigen deutschen Arbeitsamt und bekommen Ihren Restanspruch an Arbeitslosengeld. Bezieher von Arbeitslosenhilfe müssen (ebenso wie in Deutschland) einen neuen Antrag stellen, um Ihre Bedürftigkeit nachzuweisen. |
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Weitere nützliche Links zum Thema:
www.sozialversicherung.at www.sgkk.at (Salzburger Gebietskrankenkasse) www.routenplaner.at www.oesterreich.at
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